Frauenspezifische Verfolgung

Magdeburger Resolution der Delegiertenversammlung der FU am 06.06.2015

Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
(Artikel 14) Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Frauenspezifische Verfolgung

Etwa drei Viertel der Flüchtlinge sind Frauen und Kinder. Sie sind bei der Verfolgung, auf der Flucht und im Exil besonderen Belastungen ausgesetzt.

Die Ursachen der Verfolgung, aber überwiegend ihre Formen, sind häufig eng mit dem Umstand verbunden, dass es sich um Frauen handelt. Der Weltbevölkerungsbericht (UNFPA) stellt fest:

„Während eines Krieges oder während bürgerkriegsähnlichen Zuständen innerhalb eines Staates bleibt es gewöhnlich den Frauen überlassen, für das Überleben der Kinder und abhängiger älterer Verwandter zu sorgen. Bis zu 75 Prozent aller Flüchtlinge weltweit sind möglicherweise Frauen. Zwischen 60 und 80 Prozent aller Flüchtlingshaushalte haben einen weiblichen Haushaltsvorstand. Die besonderen Bedürfnisse der Frauen jedoch fanden bisher im Rahmen von humanitären Maßnahmen wenig Beachtung. Bemühungen um die Einbeziehung von Frauen in den politischen Entscheidungsprozess in Flüchtlingsfragen und die Durchführung entsprechender Aktionsprogramme gab es ebenfalls kaum.“

Bei der Verfolgung, der Flucht und im Flüchtlingslager sind sie häufig Opfer sexueller Belästigung und Ausbeutung. Auf der Flucht erleben viele Frauen sexuelle Nötigung. Nur wenige entgehen Vergewaltigungen.
Schlepper, Schmuggler, Passfälscher und Bürokraten erwarten für ihre Dienste sexuelle Gegenleistungen, vor allem von allein bzw. mit Kindern fliehenden Frauen.
Die Betroffenen kommen traumatisiert in den Zufluchtsländern an. So auch zu uns nach Sachsen-Anhalt.
Dort können und wollen sie nicht über ihre Erlebnisse sprechen, derer sie sich schämen.
Wie aber sollten sie ihre begründete Furcht vor Verfolgung erklären, wenn sie über das, was ihnen in ihren Herkunftsländern oder auf der Flucht angetan wurde, nicht sprechen können? Wie sollen sie dann glaubhaft machen, was sie glaubhaft machen müssen, um nicht zurückgeschickt zu werden?
Die Schwierigkeiten von Flüchtlingsfrauen und Arbeitsmigrantinnen setzt sich beim erschwerten Zugang zu Arbeitserlaubnissen und sozialen Dienstleistungen fort.

Die Delegiertenversammlung

  • bekennt sich einstimmig und mit Nachdruck dazu, Frauenrechte weltweit zu schützen
  • fordert eine paritätische Beteiligung von Frauen in allen Gremien zu Friedensverhandlungen, Konfliktschlichtung, friedensschaffenden Missionen sowie den Wiederaufbau mit einzubeziehen
  • sieht daher die Notwendigkeit einer weiblicheren Flüchtlingspolitik, die die Belange der Frauen anders begreifen und schützen kann
  • fest, dass die Betroffenen ein Sprachrohr und mehr Ansprechpartnerinnen benötigen

Daher fordert die Delegiertenversammlung der Frauen Union

  • das Land und die Kommunen auf, den betroffenen Frauen Ansprechpartnerinnen zur Seite zu stellen und dazu bedarfsgerechte Lösungen anzubieten.
  • das Land und die Kommunen auf, eine weibliche psychologische Opferberatung einzusetzen, um eine schnellere Integration zu ermöglichen und den Frauen so Hilfestellungen zu teil werde zu lassen, damit sie ihre traumatischen Erlebnisse verarbeiten können.
  • die Kommunen auf, sofort nach Ankunft der Flüchtlinge die Gelegenheit zu schaffen, mit Unterstützung einer Patin Deutsch zu lernen und noch nicht schulpflichtigen Flüchtlingskindern die Integration in Kitas zu ermöglichen.